Das kommt auf die erlassene Verordnung in der Region an. 


Wir haben dir hier einen Auszug der derzeit geltenden Rechtslage bereitgestellt. Dieser Auszug hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird hier ohne Gewähr zur Verfügung gestellt. Er beruht auf der uns bekannten Rechtslage am 23.10.2020. 


Am 23.10.2020 ist die Bekanntgabe von Kontaktdaten in Österreich freiwillig, es sei denn ein Bundesland hat eine verschärfte Verordnung erlassen. 


Folgende Bundesländer verlangen am 23.10.2020 eine verpflichtende Registrierung:


Bundesland Tirol: 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20201016_106/LGBLA_TI_20201016_106.html

Bundesland Salzburg: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20201016_97/LGBLA_SA_20201016_97.html

Teile des Bundeslandes Niederösterreich: http://www.noe.gv.at/noe/Corona-Sonderregelungen_in_Niederoesterreich.html

Bundesland Wien https://coronavirus.wien.gv.at/site/ab-montag-gaesteregistrierung-in-gastronomie/

Bundesland Vorarlberg ab 26.10.2020: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_VO_20201023_62/LGBLA_VO_20201023_62.html


Für diese Regionen gilt: 


Zur Konsumation dürfen nur Gäste eingelassen werden, bzw. am Tisch bewirtet werden, die ihre Daten bekannt geben. Wenn der Gast sich nicht registriert, hat der Wirt von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Gast aufzufordern das Lokal zu verlassen. Die Richtigkeit der Daten muss vom Wirt nicht überprüft werden.